Glossar

Wörter, die auf dieser Seite vorkommen, und was sie hier heißen. Getrennt von dem, was sie sonst heißen, denn dazwischen liegt der Unterschied, auf den es ankommt.

Gründungszuschuss

Was es heißt

Eine Leistung der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig werden. Sie läuft in zwei Phasen: sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 EUR im Monat für die soziale Sicherung, danach auf Antrag neun weitere Monate mit den 300 EUR. Vorausgesetzt werden unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens.

Was es bei uns heißt

Nicht das, was wir vergeben. Ein „Unternehmergehalt“ ist kein Gründungszuschuss und keine Sozialleistung: Es hängt an keinem Anspruch, es setzt keine Arbeitslosigkeit voraus, und niemand hat ein Recht darauf. Wo beides in einem Satz vorkommt, muss der Unterschied im Satz stehen.

Nachlesen: § 93 SGB III · Entwurf, fachlich noch nicht geprüft

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